Um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten, baut die AEW Energie AG die Transformatorenstation Dorf (unterhalb der Kirche) um. Die Bauarbeiten finden im Zeitraum von Montag, 27. Oktober bis Freitag, 21. November 2025 statt. Während dieser Zeit kann es neben Baulärm auch zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen im Bereich der Station kommen. Bei Fragen steht die AEW Energie AG, Regional-Center Rheinfelden zur Verfügung (061 836 35 11).
Aktuelles
Oktober 2025
Der Gemeinderat Oeschgen hat die Terminplanung 2026 verabschiedet. Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:
04.01.2026 Neujahresapéro
14.05.2026 Bannbereisung
19.06.2026 Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
01.08.2026 Bundesfeier
28.08.2026 Jungbürgerfeier
20.10.2026 Geburtstagsessen für Jubilare
20.11.2026 Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
03.01.2027 Neujahresapéro
Die diesjährige Silvesternacht lässt sich im Jurapark Aargau auf ganz besondere Weise verbringen: mit regionalem Genuss und einer stimmungsvollen Nachtwanderung durch die Jurapark-Gemeinde Bözberg. Das Restaurant Güggeli Sternen lädt gemeinsam mit dem Jurapark-Landschaftsführer Peter Hunziker zu einem unvergesslichen Abend ein, der Kulinarik und Natur auf einzigartige Weise verbindet. Jetzt Plätze sichern und beim Anlass mehr über die Nacht und die Natur im Jurapark Aargau erfahren, schlemmen und gemeinsam auf das neue Jahr 2026 anstossen! (Plätze auf 50 Stück begrenzt) Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Am 3. November 2025 von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr findet im Mehrzweckgebäude in Gipf-Oberfrick eine Informationsveranstaltung zum Angebot «Generationen im Klassenzimmer» statt. Den kompletten Flyer finden Sie auf der Website wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen.
Der Waldweg im Bereich Chilholz/Waldlehrpfad wurde instand gestellt. Der neue Belag muss sich zuerst setzen, damit er wieder stark belastet werden kann. Daher ist der betroffene Waldweg aktuell für Reiter, Velofahrer und weiterer jeglicher Verkehr gesperrt. Vielen Dank für das Verständnis.
Auch in diesem Jahr organisiert die Gemeinde Oeschgen, zusammen mit der kath. und ref. Kirche, eine Adventsfeier für die Oeschger Seniorinnen und Senioren.
Die Seniorenadventsfeier wird am 10. Dezember 2025 in Rampart Saal in Frick stattfinden.
Alle weiteren Infos werden mit einer separaten Einladung bekannt gegeben.
Nach dem ersten Wahlgang am 28. September 2025 konnte das Amt als Gemeindeammann und ein freier Sitz in der Finanzkommission nicht besetzt werden. Gemäss § 32 Abs. 1 GRP ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.
Als Gemeindeammann wurde folgende Kandidatur fristgerecht bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12 Uhr eingereicht:
Herzog Esther, 1972, von Oeschgen (AG) und Prez (FR), Türrmatt 401, neu
Als Mitglied der Finanzkommission wurde keine Kandidatur eingereicht.
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde Oeschgen wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
Als Gemeindeammann ist nur wählbar, wer im ersten Wahlgang bereits als Gemeinderat oder Gemeinderätin gewählt worden ist.
In welchen Bereichen arbeiten die Menschen auf der Geschäftsstelle vom Jurapark Aargau? Welche Projekte setzen sie um? Und wäre das etwas für meine berufliche Zukunft? Der Jurapark Aargau lädt sechs Kinder zum nationalen Zukunftstag am 13. November 2025 auf die Park-Geschäftsstelle ein. Das Jurapark-Team gibt Einblick in das weite Spektrum der täglichen Arbeiten und erzählt von den unterschiedlichen Ausbildungswegen die zeigen: Viele Wege führen ins Team eines Regionalen Naturparks. Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Der Gemeinderat Oeschgen hat an der Sitzung vom 6. Oktober die beratenden Kommissionen sowie Nebenämter für die Amtsperiode 2026/2029 gewählt. Gewählt wurden: Ortsbürgerkommission: Georg Zundel und Stefan Lauber / Ortsschulleiterin Musikschule: Nadine Plattner / Kommunale Erhebungsstelle (KEL): Edgar Obrist / Stv. Wasenmeister: Beat Kleiber / Kiesgrubenwart: Alexander Riner.
In der Ortsbürgerkommission ist noch ein Sitz vakant. Interessierte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können sich bis am 14. November 2025 bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch) melden. Bei Fragen steht Ressortvorsteherin Esther Herzog (079 480 59 70) zur Verfügung.
Gemeinderätin Esther Herzog kandidiert für das Amt des Gemeindeammann für die Amtsperiode 2026/2029. Die amtliche Publikation sowie das weitere Vorgehen erfolgen nächste Woche nach Ablauf der ordentlichen Anmeldefrist.
Der Jurapark Aargau lädt die Bevölkerung ein, die Zukunft ihrer Region aktiv mitzugestalten. Im Rahmen des Charta-Prozesses, an dem 27 von 31 Parkgemeinden teilnehmen, werden bis 2028 konkrete Massnahmen für eine nachhaltige Entwicklung umgesetzt. Ein zentrales Thema dabei: die Nachtdunkelheit im Parkgebiet. Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen.
Ab sofort können Personen, welche bis jetzt noch keinen Code für die Prämienverbilligung 2026 erhalten haben, direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv einen persönlichen Anmeldecode bestellen. Der Anmeldecode ist sechs Wochen gültig und die Anmeldefrist läuft bis 31.12.2025.
Baugesuch-Nr.: 2025-32
Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung / Stützmauern / Pool / Gartenhaus / Sitzplatzüberdachung
Bauherrschaft: Anja und Marco Lütold, Bingertenstrasse 533, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Anja und Marco Lütold, Bingertenstrasse 533, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Ursula Lütold, Bingertenstrasse 302, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Parzelle 474, Bingertenstrasse 533, Wohnzone 2B
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 13. Oktober bis 11. November 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Gemäss Art. 3 § 11 Abs. 3 des Friedhof- und Bestattungsreglementes Oeschgen ist ein individueller Blumen- und Grabschmuck, nur auf dem in der Nähe des Gemeinschaftsgrabes vorgesehenen Platz, in diesem Falle Blumenpodest, gestattet. Insbesondere darf kein Blumen- und Grabschmuck auf die Inschriftplatten gestellt werden. Wir bitten die Angehörigen, den Blumen- und Grabschmuck, welcher nicht auf dem dafür vorgesehenen Platz hingestellt wurde, bis zum 27. Oktober 2025 zu räumen. Gemäss Reglement ist das Gemeindebauamt inskünftig befugt, widerrechtlich aufgestellten, verblühten oder vernachlässigten Blumen- und Grabschmuck, für die Gemeinde folgenlos, zu entfernen, beziehungsweis zu entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang, durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025 um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das entsprechende Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang vom 30. November 2025 kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde bezogen werden.
Eine stille Wahl ist möglich, wenn für den zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind. In diesem Fall würde eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, bevor die stille Wahl zustande käme (§ 33 GPR).
Die Gemeindewahlen vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 haben zu folgenden Resultaten geführt:
1. Gemeinderat: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 151 Stimmen; Gewählt sind:
Alessandro Quaresima, bisher, 246 Stimmen
Marco Cafaro, bisher, 279 Stimmen
Herzog-Lauber Esther, bisher, 266 Stimmen
Wöhler-Milanovic Vesna, bisher, 165 Stimmen
Plattner, Benjamin, neu, 219 Stimmen
2. Gemeindeammann: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 130 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht, es findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt.
3. Vizeammann: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 152 Stimmen; Gewählt ist: Marco Cafaro, bisher, 204 Stimmen.
4. Finanzkommission: Eingelangte Wahlzettel 203, Leere und ungültige Wahlzettel 62, In Betracht fallende Wahlzettel 141; Absolutes Mehr 71 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht, es findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt.
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Gemäss § 31 a ff. GPR wird am 30. November 2025 der zweite Wahlgang stattfinden.
Der Gemeinderat Oeschgen hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt:
- Nicole und Stefan Stäuble, Binzstrasse 52, Parzelle 252, Umbau ehemaliges Wäschehaus und Schweinestall zu Backstube
- Ortsbürgergemeinde Oeschgen, Eichholz Buhalde, Parzelle 195, Ausbau Waldweg für Freizeitnutzung
- Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, Parzelle 356, Fenstersanierung
- Barbara und Rolf Würthner, Vorstadt 463, Parzelle 606, Balkonverglasung
- Langenfeld Garage AG, Hauptstrasse 142, Parzelle 692, Montieren von Werbeelementen
- Hunziker Fininvest AG, Hohlenweg, Parzellen 165, 166, 167, Neubau 6 Mehrfamilienhäuser
- Beat und Adelheid Schlienger, alte Vorstadt 91, Parzelle 642, E-Bike-Einhausung
- Erbengemeinschaft Accola, Hofmatt 223, Parzelle 326, Rückbau und Entsorgung Schopf
- Kandasamy Tharsan, Böllistrasse 416, Parzelle 680, Einbau Spritzkabine, Kamin über Dach geführt
Baugesuch-Nr.: 2025-28
Bauvorhaben: Schopf Nordseite instand stellen: Fenster, Dachneigung ändern, Nutzungsänderung als Wohnraum
Bauherrschaft: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Parzelle 577, Hinterdorfstrasse 114, Wohnzone 2B
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Baugesuch-Nr.: 2025-17
Bauvorhaben: Carport
Bauherrschaft: Daniel und Nicole Schmid, Steigerweg 16, 5027 Herznach
Grundeigentümer: Daniel und Nicole Schmid, Steigerweg 16, 5027 Herznach
Projektverfasser: Böller AG Holz- und Solarbau, Unterer Rainweg 33a, 5070 Frick
Ort/Zone: Parzelle 623, Vorstadt 278, Wohn- und Gewerbezone
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Die Baugesuche liegen vom 6. Oktober bis 4. November 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
September 2025
2. Wahlgang Gemeindeammann und Mitglied Finanzkommission
Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang, durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025 um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das entsprechende Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang vom 30. November 2025 kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde bezogen werden.
Eine stille Wahl ist möglich, wenn für den zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind. In diesem Fall würde eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, bevor die stille Wahl zustande käme (§ 33 GPR).
In der Neuen Fricktaler Zeitung und Fricktaler Woche werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen, publiziert. Auf Wunsch der Zeitung stellt ihr die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum jetzigen Zeitpunkt weiss, dass er/sie im Jahr 2026 keine Publikation möchte, meldet sich bitte bis am 31. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 062 865 60 20, E-Mail: gemeindekanzlei@oeschgen.ch). Rückmeldungen werden auch laufend entgegengenommen (aus organisatorischen Gründen mind. 2 Wochen vor dem Geburts-/Jubiläumstag).
Für die eidgenössische Volksabstimmung sowie die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates und Finanzkommission vom 28. September 2025 ist die Urne wie folgt aufgestellt:
Sonntag, 28. September 2025 08:30 – 09:00 Uhr im Schlössli
Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen. Eine Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint, wählt die briefliche Stimmabgabe (frühzeitige Aufgabe per Post oder Einwurf in Gemeindebriefkasten). In diesem Falle muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein!
Am 28. September 2025 finden Abstimmungen sowie die kommunalen Gesamterneuerungswahlen statt. Damit Ihre Stimme gültig ist, finden Sie hier nochmals die wichtigsten Punkte: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Das Stimmzettelcouvert ist zu verschliessen. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Ab 9 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Bei nicht beachten der Vorgaben und zu später Abgabe wird die Stimme nicht beachtet. Den Abstimmungsunterlagen liegt ein Merkblatt des Kantons Aargau bei, in welchem diese Punkte auch nochmals zusammengefasst sind. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 865 60 20 oder gemeindekanzlei@oeschgen.ch) gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat Oeschgen hat die Traktanden für die kommende Einwohner- sowie Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2025 verabschiedet:
Einwohnergemeindeversammlung:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Revision Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften und Plätze inkl. Gebührenanhang
- Kreditabrechnungen
3a. Photovoltaikanlage Gemeindehaus
3b. Projektierung Schulraumerweiterung
3c. Schulraumerweiterung
3d. Projektierung Sanierung Mittel- und Hinterdorfstrasse
3e. Sanierung Mittel- und Hinterdorfstrasse
- Budget 2026 inkl. Festsetzung Steuerfuss auf 114%
- Verschiedenes
- Milchhüsli
- Orientierung der laufenden Gemeinderatsgeschäfte
- Allgemeine Umfrage
Ortsbürgergemeindeversammlung:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Budget 2026
- Verschiedenes
- Orientierung der laufenden Gemeinderatsgeschäfte
- Allgemeine Umfrage
Am Montag, 15.09.2025 sowie Dienstag, 16.09.2025 ist die Bachstrasse aufgrund Grabarbeiten und Hausanschlussarbeiten gesperrt. Die betroffenen Anwohner wurden informiert.
Der Gemeinderat Oeschgen hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt:
- Silke Kraus und Alfred Vockinger, Breitenstrasse 548, Parzelle 982, Gartenarbeiten, Stützmauer und Plattenbelag
- Eveline Della Cà-Fontana, Hinterdorfstrasse 456, Parzelle 776, Einbau Klimagerät und Splittgerät mit Aussengerätbau Klimagerät und Splittgerät mit Aussengerät
Aufgrund der andauernden Arbeiten im Schlösslikeller ist dieser bis 30. September 2025 weiterhin geschlossen.
Bis 14. September 2025 kann es auf den Strassen im Bereich der Liegenschaft Talrain 153 sowie den angrenzenden Feld- /Waldwegen zu Einschränkung der Durchfahrt kommen.
Die Verwaltung bleibt am Dienstag, den 16. September 2025, aufgrund eines Verwaltungsausflugs den ganzen Tag geschlossen. Bei Todesfällen sind wir unter der Nummer 079 911 22 62 erreichbar.
Seit Anfang Mai werden im Kanton Aargau wiederum Massnahmen gegen die Tigermücken umgesetzt. In den bislang vier betroffenen Gemeinden im Fricktal werden Schächte und Schlammsammler in den Befallszonen mit Larviziden behandelt, um die Entwicklung und damit die weitere Ausbreitung der Tigermücken zu stoppen. Daneben wird das Gebiet mit einer Vielzahl von Fallen überwacht. Auf dem Online-Kartenportal des Kantons Aargau sind die aktuellen Fundorte dargestellt. Die Merkmale der Asiatischen Tigermücke sind auf der Neobiota-Webseite beschrieben. Verdachtsmeldungen können über die nationale Meldeplattform eingereicht werden.
Diese Plattform bringt freiwillige Helferinnen und Helfer mit Gemeinden, Landwirtschaftsbetrieben oder Firmen zusammen, um gemeinsam gegen invasive Neophyten vorzugehen. Gibt es Flächen, auf denen sich invasive Neophyten stark ausbreiten? Als registrierter Benutzer bei www.zämesammle.ch können Flächen erfasst und nach Freiwilligen gesucht werden.
Baugesuch-Nr.: 2025-31
Bauvorhaben: Sanierung bestehendes Gartenhaus
Bauherrschaft: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Hofmatt 178 / Parzelle 356 / Wohnzone 2A
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 08. September 2025 – 07. Oktober 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Aufgrund einer internen Weiterbildung bleibt die Gemeindeverwaltung am Mittwochnachmittag, 10. September 2025 geschlossen. Am Donnerstag ist die Gemeindeverwaltung wieder wie gewohnt geöffnet.
August 2025
Wegwerfgeschirr hat ausgedient – zumindest im Jurapark Aargau. Mit der Anschaffung des neuen Mehrwegbechers setzt der Park ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz. Wer Feste feiert, kann dies nun mit Unterstützung des Parks auch umweltbewusst tun – ganz ohne unnötigen Abfall.
Am Montag, 25. August 2025, haben die Arbeiten zur Sanierung der Turnhallenfassade gestartet.
Das Projekt DIBA ist eine Initiative des Kantons Aargau zur Entwicklung einer innovativen digitalen Plattform für die Baugesuchsabwicklung. Es wurde ins Leben gerufen, um die bestehende Baugesuchslösung eBau zu ersetzen. Der Gemeinderat Oeschgen beschloss, DIBA in Oeschgen einzuführen. Die Baugesuchsabwicklung erfolgt daher voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 elektronisch. Weitere Informationen werden folgen.
Der Gemeinderat Oeschgen erteilte den Auftrag für die hydrodynamischen Berechnungen im Zusammenhang mit dem GEP 2. Generation.
Im Jahr 2024 wurden 455 Kinder auf dem Schulweg Opfer von Unfällen*. Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Polizei, Gemeinden und natürlich Fahrzeuglenkende sind gemeinsam dafür verantwortlich, diese Unfälle zu verhindern.
In der Schweiz gehen die meisten Kinder zu Fuss zur Schule. Dieser Weg stellt oft ihre erste Erfahrung von Selbstständigkeit und Freiheit im öffentlichen Raum dar. Für die Sicherheit auf dem Schulweg ist es unerlässlich, dass Kinder dort ihre Mobilität entwickeln und erlernen können. Fahrzeuglenkende müssen daher aufmerksam sein und vorausschauend auf ihr oft unerwartetes Verhalten reagieren.
Wichtige Verhaltensweisen für Kinder zum Üben
Für einen sicheren Schulweg ist es wichtig, dass Kinder sich die richtigen Verhaltensweisen aneignen. Kinder sollen sich auf dem Trottoir ruhig verhalten und nicht rennen. Am besten gehen sie ganz rechts auf dem Trottoir, um einen sicheren Abstand zum Verkehr zu wahren. Beim Queren der Strasse ist der folgende Merkspruch hilfreich: «Warte, luege, lose, laufe». In Tempo-30-Zonen und ohne Zebrastreifen sollen die Kinder darauf achten, dass die Strasse frei ist und die Autos weit entfernt sind oder ganz angehalten haben, bevor sie die Strasse vorsichtig queren.
Ein neuer Merkspruch für Fahrzeuglenkende
Trotz dieser Tipps können sich Kinder – vor allem die Kleinsten – im Strassenbereich unberechenbar verhalten. Ihre Schwierigkeit bei der Einschätzung der Geschwindigkeit von Autos kann dazu führen, dass sie die Strasse plötzlich und unerwartet queren.
Im Auftrag des Fonds für Verkehrssicherheit, führt der TCS die nationale Schulwegkampagne durch und ruft Fahrzeuglenkende zu erhöhter Achtsamkeit auf. Analog zum Merkspruch für Kinder gibt es nun auch für sie einen eigenen Merkspruch zur Orientierung: «Luege | Brämse | Halte». Dieser trägt dazu bei, die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg zu erhöhen, indem er Fahrzeuglenkende dazu sensibilisiert, ihr Fahrverhalten anzupassen, wenn Kinder unterwegs sind.
Schlüsselpersonen für die Übermittlung der Botschaft
Verschiedene Akteurinnen und Akteure spielen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für das sichere Verhalten auf dem Schulweg. Besonders entscheidend ist dabei die Vorbildfunktion der Eltern, denn Kinder lernen durch Nachahmung. Eltern können ihre Kinder anfangs auf dem Schulweg begleiten und ihnen die wichtigen Verhaltensweisen beibringen. Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren der Polizei erinnern im Verkehrsunterricht an die Sicherheitsregeln im Strassenbereich. Auch Lehrpersonen tragen zur Mobilitätsentwicklung der Kinder bei, indem sie Unterrichtseinheiten zum Thema Mobilität und Verkehrssicherheit einbauen und dabei das vom TCS entwickelte und zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial verwenden. Schliesslich beteiligen sich Gemeinden daran, indem sie entlang der Strassen Plakate und Banner aufstellen, um Fahrzeuglenkende zur Vorsicht in der Nähe von Schulen aufzurufen.
*Zahlen des TCS, basierend auf den Rohdaten der Unfallstatistik des ASTRA.
Baugesuch-Nr.: 2025-26
Bauvorhaben: Abschlusstor Innenhof
Bauherrschaft: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Joller Clever Bauen GmbH, Nähseydi 4, 6374 Buochs
Ort/Zone: Bollhof 165 / Parzelle 94 / Landwirtschaftszone
Zusätzliche Bewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Das Baugesuch liegt vom 25. August 2025 bis 23. September 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
A) Für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht bis am 18. August 2025, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag, Verlängerung aufgrund Feiertag), angemeldet:
Finanzkommission (3 Sitze, 2 Kandidaten):
Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, bisher; Niederberger Urban, 1976, von Dallenwil NW, Talrain 524, bisher
Steuerkommission (3 Sitze, 3 Kandidaten):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher; Leuenberger Oliver, 1974, von Walterswil BE, Binzstrasse 56, 5072 Oeschgen, bisher
Steuerkommission-Ersatz (1 Sitz, 1 Kandidat):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (2 Sitze, 2 Kandidaten):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (2 Sitze, 2 Kandidaten):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 26. August 2025, 16.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde Oeschgen wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
B) Für die nachstehende Behörde wird die Urnenwahl am 28. September 2025 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns, gestützt auf § 30b GPR, zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Gemeinderat (5 Sitze, 5 Kandidaten):
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Hohlenweg 295, bisher; Herzog Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, bisher; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, bisher; Meister René, 1963, von Zürich ZH, Türrmatt 320, neu
Gemeindeammann (1 Sitz, 0 Kandidaten)
Vizeammann (1 Sitz, 1 Kandidat)
Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Hohlenweg 295, bisher
Im ersten Wahlgang sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Es können alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oeschgen als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Die vorstehend Kandidierenden für den Gemeinderat werden namentlich auf einem Informationsblatt aufgeführt, das den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel versandt wird (§ 30 Abs. 1 GPR).
Am Dienstag, 19. August 2025 wird die Einfahrt zur Bachstrasse zwischen 08:00 Uhr - 10:00 Uhr gesperrt sein. Grund ist eine Materiallieferung für die dortige Baustelle. Die Anstösser können während dieser Zeit entlang der Bachstrasse durch das Fahrverbot fahren und wurden mittels separatem Schreiben durch die Unternehmung und Bauherrschaft informiert.
Vielen Dank für das Verständnis.
Am 11. September 2025 findet die Alteisensammlung bei der Brückenwaage und am 12. September 2025 die Altpapiersammlung statt.
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 08.11.2008, § 10 Abs. 1, sind die Vermieter dazu verpflichtet Name, Adresse und Nutzungsbeginn beziehungsweise Nutzungsende ein-, um- und wegziehender Personen der Einwohnerkontrolle zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die Gebäudeadresse und die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Vermieter ihre Mieterwechsel vorgängig zu melden und auf dem Mietvertrag die vermietete Wohnung mit möglichst vielen Angaben aufzuführen (Anzahl Zimmer, Stock, links/rechts etc.). Dies erleichtert uns die Zuteilung im Zusammenhang mit dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister.
Die Ortsbürgerkommission sucht per 1. Januar 2026 ein Mitglied. Bei Interesse können Sie sich bis am 18. August 2025 bei der Gemeindekanzlei Oeschgen (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Am Montag, 18. August 2025 um 12 Uhr endet die Anmeldefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat, Vizeammann, Gemeindeammann, Stimmenzähler, Stimmenzähler-Ersatz, Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie Finanzkommission.
Wie in den Gemeindemitteilungen vom 17. April 2025 bereits bekannt gegeben, verzichtet Gemeindeammann Yves Keiser auf eine erneute Kandidatur. Ebenfalls verzichtet Silvia Guhl-Lawson auf eine erneute Kandidatur in der Finanzkommission.
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren von Wahlvorschlägen steht die Gemeindekanzlei zur Verfügung. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website www.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen 2026/2029 bezogen werden.
Sven Külling hat den Gemeinderat Oeschgen informiert, dass er per 31. Dezember 2025 aufgrund anderweitiger privater Verpflichtungen ablegen möchte. Der Gemeinderat sucht daher per 1. Januar 2026 einen neuen Waldhüttenwart. Bei Fragen können Sie sich bei Gemeinderätin Esther Herzog oder bei Sven Külling melden. Interessierte können sich bei der Gemeindekanzlei Oeschgen (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Baugesuch-Nr.: 2025-23
Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau Waldweg
Bauherrschaft: Ortsbürgergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen und Ortsbürgergemeinde Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten
Projektverfasser: Forstbetrieb Thiersteinberg, Patricia Lang, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick
Ort/Zone: Buhalde / Parzelle 195 (Oeschgen) und Parzelle 1169 (Kaisten) / Wald
Zusätzliche Bewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Das Baugesuch liegt vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Alle Jahre wieder...
schmücken 24 ideenreiche Adventsfenster unser Dorf und machen den abendlichen Spaziergang zu einem abwechslungsreichen und sinnlichen Erlebnis. Wer hat Lust an einem Abend im Dezember 2025 sein Fenster, die Garage, den Vorgarten etc. weihnachtlich zu dekorieren und unsere langjährige Tradition der Adventsfenster weiterzuführen?
Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Ob Klein oder Gross, Jung oder Alt, jeder ist dabei herzlich willkommen.
Reserviert Euch Euren Wunschtag (dä Schnäller esch de Gschwinder) unter Adventsfenster_Oeschgen@gmx.ch
Nici Neuhaus und Renate Hug Hüsser
Auch in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Einbrüchen – gerade dann, wenn Häuser urlaubsbedingt leer stehen. Bitte bleiben Sie aufmerksam, achten Sie auf ungewöhnliche Bewegungen in der Nachbarschaft und melden Sie verdächtige Beobachtungen sofort der Polizei.
Gemeinderat Oeschgen
Die Anmeldefrist für die diesjährige Seniorenreise endet am 10. August 2025. Anmelden können Sie sich via Gemeindekanzlei (Telefonisch, am Schalter oder Einwurf des Talons im Briefkasten).
Der Gemeinderat Oeschgen genehmigte eine Anpassung im Benützungsreglement zur Waldhütte Chilholz, wonach Reservationen mindestens 3 Wochen im Voraus vorzunehmen sind. Die Änderung tritt per 1. August 2025 in Kraft. Das aktualisierte Reglement ist im Reservationssystem einsehbar.
Nach den Schulferien sind wieder vermehrt Kinder auf dem Schulweg unterwegs, für einige ein neues Erlebnis. Es erfordert von den Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer auf die neue Situation einstellen und entsprechend das Fahrtempo anpassen.
Baugesuch-Nr.: 2025-27
Bauvorhaben: Fenstersanierung
Bauherrschaft: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Hofmatt 178 / Parzelle 356 / Wohnzone 2A
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Sonja Jost, Mitarbeiterin Schulverwaltung, feiert im August 2025 ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde Oeschgen. Der Gemeinderat sowie die Mitarbeitenden der Gemeinde gratulieren ihr herzlich und danken und für die stets zuverlässige, engagierte und angenehme Zusammenarbeit. Wir freuen uns für die weiterhin gute Kooperation in Zukunft.
Juli 2025
Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine in der Kaminfegerliste (https://die-agv.ch/pravention/brandschutz/kaminfegerwesen/kaminfegerliste/) registrierte Fachperson reinigen und kontrollieren zu lassen. Allfällige Mängelbehebungen erfolgen ebenso in Eigenverantwortung und im Auftrag der Eigentümerschaft.
Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in. Alle Regelungen sowie die Sorgfaltspflichten für Eigentümerschaft finden Sie im Merkblatt, welches Sie auf der Website der Aargauischen Gebäudeversicherung finden.
Aufgrund der Malerarbeiten an der Fassade des Gemeindehauses sind die Parkplätze rund um das Gemeindehaus ab sofort für 2 Wochen nicht nutzbar. Vielen Dank für das Verständnis.
Der Turnverein Oeschgen lädt dieses Jahr zur Bundesfeier auf dem Bollhof ein. Von 16:00 – 17:00 Uhr findet eine Besichtigung der neuen Metzgerei statt mit einem offerierten Apéro. Anschliessend gemütliches Beisammensein auf dem Bollhof mit Festwirtschaft. Bei schlechter Witterung ist ein Unterstand organisiert.
Baugesuch-Nr.: 2025-19
Bauvorhaben: Einbau Spritzkabine, Kamin über Dach geführt
Bauherrschaft: Kandasamy Tharsan, Böllistrasse 416, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Philippe Meier, Alte Vorstadt 27, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Kandasamy Tharsan, Böllistrasse 416, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Böllistrasse 416 / Parzelle 680 / Gewerbezone
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 4. August 2025 bis 2. September 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
